Nachmittagsbetreuung

          • Organisatorischer Rahmen

          • Träger: Kinderfreunde

             

            Organisation und Form: 

            MS Kindberg, Nachmittagsbetreuung nach dem normalen Unterricht



            Schulleitung: 

            Margit Nievoll-Gallhofer, BEd

             

            Standortleitung und pädagogische Betreuung:

            Sabrina Bajzek

            Kontaktmöglichkeiten:

            • Mobil: 0681/849 330 21
            • Email: gts.mskindberg@kinderfreunde-steiermark.at

             

            Zielgruppe:

            Schüler*innen der 1. – 4. Klasse (5. - 8. Schulstufe) der MS Kindberg (insgesamt 215 Schüler*innen, davon 19 in 2 Gruppen für die Nachmittagsbetreuung angemel

             

          • Finanzielles

          • Monatliche Beiträge:

            Die Höhe des monatlichen Beitrags ist ein Fixbetrag, welcher unabhängig von Ferienzeiten und anderen Feiertagen zu berechnen ist. Der Beitrag ist monatlich zu  zahlen, mit Ausnahme der Sommerferien. Um auf die Bedürfnisse der Eltern flexibel reagieren zu können, bietet die Nachmittagsbetreuung drei Buchungsmöglichkeiten an:

            Variante 1: 4 Tage

            Der monatliche Beitrag beläuft sich auf 100.- € pro Kind,
            zuzüglich 4,50 € pro Tag für die Mittagsverpflegung (inklusive Getränke) im Schuljahr 2025/26

            Variante 2: 3 Tage

            Der monatliche Beitrag beläuft sich auf 75 € pro Kind,
            zuzüglich 4,50 € pro Tag für die Mittagsverpflegung (inklusive Getränke) im Schuljahr 2025/26.

             Variante 3: 2 Tage

            Der monatliche Beitrag pro Tag beläuft sich auf 50 € pro Kind,
            zuzüglich 4,50 € pro Tag für die Mittagsverpflegung (inklusive Getränke) im Schuljahr 2025/26.

            Die Wochentage müssen bei der Anmeldung angegeben werden und sind innerhalb des laufenden Monats nur im Einzelfall veränderbar.

            Förderung durch die Gemeinde/ das Land:

            Eine Kostenbeihilfe für die Betreuung durch die Gemeinde ist möglich.
            Sie erfolgt auf Antrag des/der Erziehungsberechtigten.

            Anträge liegen auf dem Gemeindeamt auf.

            Weitere Förderungsmöglichkeiten

            bestehen über das AMS bzw. über die Schul- und Heimbeihilfe des Bundes.
            Weitere Informationen über die Antragstellung erhalten Sie beim Amtsleiter
            der Gemeinde.

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