• iPad-Regeln

        • 1. Das eigene iPad mit Zubehör (Hülle mit Tastatur und Stift) muss jeden Tag in die Schule mitgebracht werden. Zu Beginn jeder Stunde muss das iPad eingeschaltet und gesperrt bereitliegen. In Stunden, in denen es nicht benötigt wird, befindet sich das iPad in der Schultasche.

          2. Wird das iPad vergessen, muss das Kind analog arbeiten und die versäumten digitalen Inhalte zuhause nachholen.

          3. Ohne Anweisung der Lehrperson darf kein iPad den Klassenraum verlassen!

          4. Es darf kein iPad eines anderen Schülers/einer anderen Schülerin angefasst werden!

          5. Das iPad muss zuhause aufgeladen werden und muss mit mind. 80% Akkuladestand in die Schule mitgebracht werden.

          6. In den Pausen und unterrichtsfreien Zeiten herrscht am Schulgelände absolutes iPad-Verbot (das iPad befindet sich in der Schultasche)!

          7. Jede/r Schüler*in ist für das eigene iPad selbst verantwortlich. Bei Schäden und Verlust haften ausschließlich die Eltern. Die Garantiezeit beträgt 4 Jahre und umfasst die klassische Produkthaftung für Defekte. Zur Absicherung jeglicher anderer Gefahren, wie z.B. Diebstahl, Wasserschaden oder Beschädigung durch Dritte etc. wird der Abschluss einer Versicherung empfohlen. Die Garantiebedingungen können unter folgender Adresse abgerufen werden: https://digitaleslernen.oead.at/de/garantie-versicherung Die Schule kann für Schäden am Gerät NICHT haftbar gemacht werden.

          8. Falls das Gerät durch den/die Schüler*in so beschädigt wird, dass es für den Schulgebrauch nicht mehr einsetzbar ist, ist von den Erziehungsberechtigen ein neues Gerät zu kaufen! Es müssen die gleichen Spezifikationen erfüllt sein. Eine Möglichkeit ist, auf der offiziellen Lieferantenseite das Gerät zu bestellen:
          https://www.justedu.at/shop/

          9. Das Zubehör (Tastatur mit Hülle und Stift) darf nicht ohne Absprache mit der Schule ausgetauscht werden!
          10. Externes Zubehör darf nur in Absprache mit der Lehrperson bzw. dem Schulteam verwendet werden (Kopfhörer zB „AirPods“)

          11. Das iPad ist kein „Spielzeug“, es ist ein Arbeitsgerät und stellt eine Erweiterung des Unterrichts dar. Daher gilt in der Schule ein absolutes Spiele-Verbot!

          12. Der Speicherplatz des Gerätes sowie der iCloud muss zu mindestens 75% für schulische Zwecke zur Verfügung stehen!

          13. Es ist untersagt, eigenmächtig Software auf Schul-Space am iPad zu installieren.

          14. Software, die den Schüler*innen von der Schule bzw. auf Basis ihres Schülerstatus für private Geräte zur Verfügung gestellt wird, dient nur der Ausbildung und ist mit dem Verlassen der Schule den lizenzrechtlichen Bestimmungen folgend zu deinstallieren.

          15. Jedes Kind muss am Ende des Schultages sein eigenes iPad inkl. Zubehör wieder mit nach Hause nehmen!
          16. Die Internet-Policy ist einzuhalten, da sich das iPad im Schul-WLAN befindet!

          17. Es dürfen am Schulgelände nur nach Anweisung einer Lehrperson Fotos und Videos mit den iPads gemacht werden!

          18. Das Verschicken von Nachrichten während der Unterrichtszeit ohne die Erlaubnis der Lehrperson ist untersagt!

          19. Jedes iPad wird von der Schule vollverwaltet. Das bedeutet, dass jederzeit in das Gerät Einsicht genommen werden kann, Apps zentral verwaltet werden und entsprechende Berechtigungen gegeben und entzogen werden können.